Zur Startseite  

deutsch
english
italiano
français


 

Standort Berlin:
Wilmersdorfer Str. 94
D-10629 Berlin

Standort Dresden:
Glashütter Str. 101a
D-01277 Dresden

Telefon +49-30-88 62 75 00
Telefax +49-30-88 62 44 97
E-Mail: info@kanzlei-westen.de

 

 

 

 

Tipp: Was tun bei einer
Vorladung zur Polizei?

Sie erhalten Post vom Polizeipräsidenten. In dem Brief steht, welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wird. Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zu diesem Zweck werden Sie gebeten, zu einem bestimmten Termin bei der Polizei vorzusprechen.

Die erste und vollkommen natürliche Reaktion ist der Wunsch, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, in dem Sie die Sache richtig stellen.

Man wird Ihnen nicht glauben

Auch wenn Sie nichts zu verbergen haben, geben Sie diesem Wunsch keinesfalls nach. Sie haben zwar Anspruch darauf, dass man Ihre Version anhört (Anspruch auf rechtliches Gehör). Sie haben aber keinen Anspruch darauf, dass man Ihnen glaubt. Egal was für ein ehrenhafter Mensch Sie auch sein mögen, egal wie sehr Sie sich im Recht fühlen: Sie befinden sich in der Rolle des oder der Beschuldigten. In dieser Rolle glaubt man Ihnen in aller Regel nicht! Ihre Angaben könnten zumindest teilweise bestimmte, Sie belastende Informationen der Polizei bestätigen. Dass sich hier abzeichnende Bild ist später kaum noch zu korrigieren.

Sie müssen nicht zur Polizei gehen

Und noch eins: die Rechtslage ist anders als im Fernsehkrimi. Auf eine Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen. Es ist Ihr Recht, zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch! Sie sind nur dazu verpflichtet, richtige Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift) zu machen. Aus Höflichkeit sollten Sie den Termin bei der Polizei absagen, sich aber nicht in ein Gespräch verwickeln lassen.

Aber Achtung: Stecken Sie den Kopf jetzt nicht in den Sand! Die Angelegenheit regelt sich nicht von selbst. Holen Sie sich den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers. Dieser beantragt Akteneinsicht und spricht die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Nur durch diese Vorgehensweise erlangen Sie Kenntnis über die gegen Sie vorliegenden Beweismittel. Es ist dann immer noch Zeit, diese zu entkräften.

Verteidiger informieren!

Je früher der Verteidiger eingeschaltet wird, umso eher und wirkungsvoller kann er die für Sie entscheidenden Weichen für die bestmögliche Verfahrensbeendigung stellen.

Weitere Tipps

Verteidigung in allen Strafrechtsbereichen

Allgemeines Strafrecht | Arbeitsstrafrecht | Arztstrafrecht | Ausland | Insolvenzstrafrecht | Korruption | Sexualstrafrecht | Steuerstrafrecht | Subventionsstrafrecht | Straßenverkehrsstrafrecht | Wirtschaftsstrafrecht

 

    Rechtliche Hinweise | Kontakt | © 2009 Kanzlei Kai Bruno Westen