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Tipp: Was tun bei Durchsuchung
und Hausdurchsuchung?

Sie erhalten überraschend Besuch von der Polizei, der Steuerfahndung oder vom Zoll. Bei Ihnen wird dann eine Hausdurchsuchung durchgeführt und gegebenenfalls Beweismaterial beschlagnahmt.

Wenn die Ermittlungsbehörden bei Ihnen Beweismittel, die für ein Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind, vermuten, können diese Ihre Wohnung, Ihr Büro, oder auch Ihr Fahrzeug durchsuchen. Dies geschieht entweder aufgrund richterlichen Durchsuchungsbeschlusses oder – wenn dieser nicht rechtzeitig eingeholt werden kann – wegen Gefahr im Verzug. In der Regel werden die Ermittlungsbehörden die aufgefundenen Beweismittel unabhängig davon, wem sie gehören, beschlagnahmen. Es kommt nur darauf an, ob das jeweilige Beweismittel aus Sicht der Ermittlungsbehörden für das Ermittlungsverfahren als Beweismittel von Bedeutung ist.

Gegen die Durchsuchung können Sie sich nicht wehren. Sie müssen sie erdulden. Mehr aber auch nicht. Folgende Tipps sollten Sie berücksichtigen:

  • So unerwartet und unangenehm die Durchsuchung auch ist: Bewahren Sie Ruhe! Erdulden Sie die Durchsuchung möglichst passiv. Sie sind zu keiner aktiven Mitwirkungshandlung verpflichtet!
  • Behindern Sie die Beamten nicht bei deren Arbeit. Dies könnte dazu führen, dass man Sie festsetzt. Außerdem könnten Sie sich durch eine Widerstandshandlung strafbar machen. Die Bewertung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und die sich anschließende Verteidigungshandlung erfolgt später.
  • Ihnen droht keine unmittelbare Gefahr! Wenn die Polizei Sie festnehmen oder verhaften wollte, hätte sie dies schon getan.
  • Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf! Sprechen Sie mit den Beamten nicht über die Sache. Auch Partner oder Mitarbeiter sind nicht dazu verpflichtet, Angaben zu machen. Auch diese sollten schweigen. Sie haben ein Recht, diesen zu raten, keine Auskünfte zu erteilen.
  • Informieren Sie sofort Ihren Verteidiger! Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, zu jedem Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens einen Verteidiger zu informieren und sich von diesem beraten zu lassen. Nach Möglichkeit sollten Sie Ihren Verteidiger hinzuziehen. Dieser überwacht die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahme. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Durchsuchungsbeamten mit der Durchsuchung warten, bis der Verteidiger eintrifft. Die Erfahrung zeigt aber, dass dies vom Einsatzleiter erfolgreich erbeten werden kann.
  • Lassen Sie sich den Einsatzleiter benennen und den Dienstausweis zeigen.
  • Lassen Sie sich vor Beginn der Durchsuchung eine Ausfertigung oder Kopie des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses aushändigen. Sollte kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen, fragen Sie, aus welchem Grund Gefahr im Verzug vorliegen soll. Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht hervor, nach welchen Beweismitteln gesucht wird. Wenn es sich um ein bestimmtes Beweismittel handelt, sollte überlegt werden, ob dies nicht freiwillig herausgegeben wird. Die Durchsuchung muss dann beendet werden. Zufallsfunde, die möglicherweise ein weiteres Verfahren nach sich ziehen, können dadurch vermieden werden!
  • Versuchen Sie, eine Person ihres Vertrauens als Durchsuchungszeuge hinzuzuziehen.
  • Versuchen Sie, darauf hinzuwirken, dass Sie sich von wichtigen Unterlagen, die beschlagnahmt werden sollen, Kopien machen dürfen oder man Ihnen Kopien zur Verfügung stellt.
  • Sofern Unterlagen oder andere Beweismittel sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt worden sind, lassen Sie sich ein Protokoll aushändigen, in dem die von der Ermittlungsbehörde mitgenommenen Beweismittel bezeichnet sind.
  • Widersprechen Sie einer etwaigen Beschlagnahme! Nur dann muss ein Richter über die Beschlagnahme entscheiden. Im Zweifel sollten Sie nichts unterschreiben!

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