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Tipp: Strafverteidigerkosten sind steuerlich absetzbar

Wußten Sie eigentlich, daß Kosten für die Strafverteidigung steuerlich absetzbar sein können? Der Bundesfinanzhof hat entschieden:

Wer sich gegen einen beruflich veranlassten Vorwurf zur Wehr setzt, kann die Strafverteidigerkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Auf die Strafbarkeit der vorgeworfenen Tätigkeit kommt es bei der Frage der nicht an. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 18. Oktober 2007 – VI R 42/04 – entschieden, dass Strafverteidigerkosten Erwerbsaufwendungen sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich die Verteidigung richtet, durch das berufliche Verhalten des Steuerpflichtigen veranlasst war.

Das ist dann der Fall, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen worden ist. Dies gilt aber nicht, wenn die Tat auf ein privat veranlasstes Verhalten zurückzuführen ist.

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