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Verteidigung im Steuerstrafrecht

Steuerstrafverteidigung verlangt solide Kenntnisse und Erfahrung im Steuerrecht und im Strafrecht. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen als ausgewiesener Spezialist im Steuerstrafrecht in allen Bereichen zur Seite:

  • Selbstanzeige: Die goldene Brücke zur Straflosigkeit – Gefahren, Beratung, Gestaltung, Risikovermeidung
  • Strafrechtliche Risikoanalyse
  • Hilfe bei Maßnahmen von Steuerfahndung, Zoll und Staatsanwaltschaft, insbesondere
    - Durchsuchung,
    - Beschlagnahme,
    - Festnahme
    - und Untersuchungshaft
  • Erarbeitung und Durchsetzung individueller Verteidigungsstrategien
  • Verständigung im Steuer- und Strafverfahren
  • Hauptverhandlung vor dem Strafgericht
  • Beschwerde, Berufung und Revision

 

Es gibt nur sehr wenig Rechtsanwälte, die sowohl Fachanwalt für Steuerrecht als auch Fachanwalt für Strafrecht sind. Beide Titel werden von der Rechtsanwaltskammer nur nach strenger Prüfung von Qualifikation und Erfahrung sowie Kontrolle laufender Fortbildung verliehen.

Vertrauen Sie dieser ausgewiesenen Doppelkompetenz!

Als ausgebildeter Mediator verfüge ich zudem über besondere Kenntnisse in der Verhandlungsführung in schwierigen Situationen. Dies ist immer wieder hilfreich bei der Bewältigung der umfangreichen Aufgaben des Verteidigers im Steuerstrafrecht: Vom sicheren Lotsen durch den Erstzugriff der Steuerfahndung über die vielfältigen Verhandlungen mit Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichten zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bis hin zum erfolgreichen Verfahrensabschluss.

Verteidigung in allen Strafrechtsbereichen

Allgemeines Strafrecht | Arbeitsstrafrecht | Arztstrafrecht | Ausland | Insolvenzstrafrecht | Korruption | Sexualstrafrecht | Steuerstrafrecht | Subventionsstrafrecht | Straßenverkehrsstrafrecht | Wirtschaftsstrafrecht

 

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