Steuerrecht – Überblick
Fast jeder versucht, so wenig Steuern zu zahlen wie möglich. Bei einer offenen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt über unterschiedliche Rechtsauffassungen z. B. über die Anerkennung von Betriebsausgaben kommt es zum Steuerstreit.
Wenn dem Finanzamt z. B. Einnahmen aus Ebay-Verkäufen oder aus Stiftungsvermögen im Ausland verschwiegen werden oder das Finanzamt anderweitig getäuscht wird, kommt es bei Tatentdeckung zusätzlich zum Steuerstrafverfahren.
In beiden Fällen geht es um Steuerrecht. Die Verfahrens- und Beweisregeln sind aber komplett verschieden, ja sogar gegensätzlich. Im Steuerstrafrecht gilt der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten oder an seiner eigenen Überführung mitwirken muss. Im reinen Steuerrecht gilt zur Sicherung der Steuereinnahmen und der gleichmäßigen Besteuerung die Mitwirkungspflicht. Konflikte sind vorprogrammiert.
Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht bin ich Spezialist in beiden Gebieten und führe Sie sicher
durch das gesamte Verfahren bis zum erfolgreichen Abschluß.
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