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Sexualstrafrecht –
Verteidigung für Beschuldigte

Der Vorwurf, eine Sexualstraftat begangen zu haben, ist wahrscheinlich das Schlimmste, was einem im Strafrecht passieren kann. Vielfach gilt der Beschuldigte schon als verurteilt, sobald der Tatvorwurf gegen ihn erhoben wurde. Das gilt insbesondere für die Presse und die Öffentlichkeit.

Der Beschuldigte wird an den Rand der Gesellschaft gestellt. Er fühlt sich verlassen und möglicherweise zu Unrecht verfolgt. Keiner hält zu ihm. Oft packt ihn die nackte Angst. Selbst der engste Lebenskreis reagiert misstrauisch. Dabei ist der Beschuldigte vielleicht unschuldig.

In dieser Situation benötigt der Beschuldigte einen starken und kompetenten Rechtsanwalt. Ich sehe es als meine Aufgabe an, Sie gleichermaßen feinfühlig und kraftvoll vor diesen schwerwiegenden Vorwürfen zu schützen und entsprechend zu verteidigen.

Nicht vorschnell Fehler einräumen – Vorsicht bei
allen Äußerungen!

Ihr Anwalt berücksichtigt auch Aspekte, die Sie auf den ersten Blick vielleicht nicht bedenken. Diese können entstehen, wenn Sie sich vorschnell äußern oder Schuldanerkenntnisse oder ähnliches unterschreiben. Als Ihr Verteidiger empfehle ich, sich bei der Polizei grundsätzlich nicht zur Sache zu äußern. Dies gilt vor allem bei unter Umständen anstehenden Vernehmungen. Erst nachdem Sie und Ihr Verteidiger umfassend Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben, sollten Sie sich in Abstimmung mit Ihrem Verteiger äußern. Somit kann vermieden werden, dass sich der juristisch nicht versierte Mandant um Kopf und Kragen redet.

Verteidigung in allen Strafrechtsbereichen

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