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Korruptionsstrafrecht

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Nicht vorschnell Fehler einräumen – Vorsicht bei
allen Äußerungen!

Ihr Anwalt berücksichtigt auch Aspekte, die Sie auf den ersten Blick vielleicht nicht bedenken. Diese können entstehen, wenn Sie sich vorschnell äußern oder Schuldanerkenntnisse oder ähnliches unterschreiben. Als Ihr Verteidiger empfehle ich, sich bei der Polizei grundsätzlich nicht zur Sache zu äußern. Dies gilt vor allem bei unter Umständen anstehenden Vernehmungen. Erst nachdem Sie und Ihr Verteidiger umfassend Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben, sollten Sie sich in Abstimmung mit Ihrem Verteiger äußern. Somit kann vermieden werden, dass sich der juristisch nicht versierte Mandant um Kopf und Kragen redet.

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