Insolvenzstrafrecht –
Die
besondere Leistung:
Ein Expertenteam bei
Krise und Insolvenz
Die Bewältigung einer Unternehmenskrise oder gar Insolvenz erfordert Spezialkenntnisse und Erfahrung im Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und im Strafrecht.
Fehler führen hier neben der ohnehin dramatischen Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz und des eigenen Lebenswerkes direkt in die Strafbarkeit und zur persönlichen Haftung.
Das wollen wir verhindern. Im Team aus den Fachanwälten Hermann Kulzer und Kai Bruno Westen stellen wir uns dafür mit unserem kombinierten Fachwissen an Ihre Seite.
Wir helfen Ihnen – kompetent, erfahren, engagiert, ruhig und höchstpersönlich
- Hermann Kulzer ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Sein Schwerpunkt ist die Sanierungsberatung.
- Kai Bruno Westen ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Sein Schwerpunkt ist die Strafverteidigung.
- Beide beherrschen als ausgebildete Mediatoren die Harvard-Verhandlungsmethode, um mit Ihren Geschäftspartnern, Banken, Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft und Gericht beste Verhandlungsergebnisse zu erzielen.
Die Fachanwaltstitel werden von der Rechtsanwaltskammer erst nach strenger Prüfung von Qualifikation und Erfahrung verliehen und unterliegen der Kontrolle ständiger Fortbildung.
Damit sichern wir Ihnen hohe Kompetenz
- erstens als Berater im Krisenmanagement, in der Risikoerkennung und Risikobeherrschung im Vorfeld zur Vermeidung von persönlicher Haftung und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- zweitens als Verteidiger im Strafverfahren gegen alle Vorwürfe von Insolvenzstraftaten wie z. B.
- Betrug,
- Untreue,
- Unterschlagung
- Insolvenzverschleppung
- Buchführungs- und Bilanzdelikte
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerhinterziehung
Wir sind davon überzeugt, dass wir Ihnen im Team einen außergewöhnlichen Service bieten und Ihnen am effektivsten helfen können. Selbstverständlich können Sie auch jeden von uns einzeln beauftragen.
Mehr Informationen
Hier geht es zum Fachanwalt für Insolvenz- und Gesellschaftsrecht Hermann Kulzer
14.000 Insolvenzen jährlich
Jährlich werden ca. 14.000 Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung eingeleitet. Die Folgen für den Beschuldigten können dabei sowohl strafrechtliche Sanktionen als auch zivilrechtliche Nachwehen wie Haftung oder Verbot der Geschäftsführungs- und Vorstandstätigkeit sein.
Insbesondere in diesen Fällen kommen Sie mit dem Insolvenzstrafrecht in Berührung:
- einseitige Ausweitung von Lieferantenkrediten,
d. h. Überschreiten von Zahlungszielen
- Mahnungen von Gläubigern
- Zahlungen ungedeckten oder vordatierten Schecks
- verstärktes Eingehen von Wechselverpflichtung
sowie Wechselprolongationen
- Zahlungen erst nach Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid oder erst nach
(Versäumnis-)Urteil
- fruchtlos verlaufende Vollstreckungen
- Ladung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid)
- Insolvenzanträge von Gläubigern
- Überziehung von Kontokorrentlinien
- erfolglose Kreditverhandlungen sowie Kreditkündigungen
- Nichtzahlung von Löhnen
- Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerrückstände
- Buchhaltungs- und Bilanzierungsrückstände
- Nichtzahlen von laufenden Mietverpflichtungen
- Einlösen von Schecks über Privatkonten
- Aufgabe von Geschäftsräumen
Die Staatsanwaltschaft hält sich bei Ihrem Vorgehen in erster Linie an den Geschäftsführer einer GmbH oder an die Vorstände einer AG. Von großer Bedeutung ist für die strafrechtliche Beurteilung, wann eine wirtschaftliche Krise eingetreten ist und der Verantwortliche hätte handeln müssen. Die Beurteilung, ob ein Unternehmen noch zahlungsfähig oder überschuldet ist, ist meist nicht einfach und hängt von sehr vielen Faktoren ab. Der versierte Strafverteidiger und Steueranwalt ist hier eine wichtige Stütze für den Mandanten.
Ich berate Sie kompetent im Vorfeld oder im Falle einer eventuellen Unternehmenskrise, zeige die Risiken auf und empfehle gegebenenfalls zusammen mit weiteren Spezialisten (z. B. Fachanwalt für Insolvenzrecht) rechtlich geeignete Strategien. Werden Strafverfahren eingeleitet, berät und vertrete er den Verantwortlichen und stimmt sein Handeln mit den Verteidigern eventueller weiterer Beschuldiger ab.
Es geht um Ihren rechtlichen Schutz, es geht um Ihr Recht – eine Aufgabe, die ich für Sie gern übernehme.
Nicht vorschnell Fehler einräumen – Vorsicht bei
allen Äußerungen!
Ihr Anwalt berücksichtigt auch Aspekte, die Sie auf den ersten Blick vielleicht nicht bedenken. Diese können entstehen, wenn Sie sich vorschnell äußern oder Schuldanerkenntnisse oder ähnliches unterschreiben. Als Ihr Verteidiger empfehle ich, sich bei der Polizei grundsätzlich nicht zur Sache zu äußern. Dies gilt vor allem bei unter Umständen anstehenden Vernehmungen. Erst nachdem Sie und Ihr Verteidiger umfassend Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben, sollten Sie sich in Abstimmung mit Ihrem Verteiger äußern. Somit kann vermieden werden, dass sich der juristisch nicht versierte Mandant um Kopf und Kragen redet.
Verteidigung in allen Strafrechtsbereichen
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